IB-SK

SANIERUNG

Wie schon unter dem Punkt Zustandsbewertung/-klassifikation beschrieben, ist zwischen 5 Zustandsklassen zu unterscheiden, welche Dringlichkeit hinter der Sanierung steckt. Dabei stellt die Zustandsklasse 0 eine umgehende Schadensbehebung dar, während die Zustandsklasse 4 erstmal keiner Handlung bedarf. Allerdings gibt es auch Faktoren, die ohne Überlegung Sofortmaßnahmen (ZKO) erzwingen. Dazu gehören:

  • alle Schäden im Wasserschutzgebiet (WSG) oder Heilquellenschutzgebiet (HSG)
    • Undichtigkeiten, IN- und EXfiltration
  • Grundwasserbeeinträchtigung
    • WSG/ Haftung – Strafgesetzbuch § 324
  • Fehlende Standsicherheit des Kanals
    • Grundwassereinbruch mit Bodeneintrag
    • Hohlraumfeststellung im Kanalbereich
    • Straßeneinbruch im Kanalbereich
    • Funktionsbeeinträchtigung (kein Abfluss)

SCHLAUCHLINING

Als eines der fortschrittlichsten Methoden zur Kanalsanierung gilt das Schlauchlining-Verfahren, auf welches auch wir uns spezialisiert haben. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass die Sanierung ohne zu graben („No-Dig-Verfahren“) durchgeführt wird. Wir bevorzugen dabei die Verwendung eines Schlauchs aus Glasfasergewebe, der erst mit einem speziellen Harz getränkt und danach in den Kanal eingezogen wird, in dem er schließlich aushärtet. Es entsteht dadurch ein „Rohr im Rohr“. die entsprechenden Anschlüsse werden danach passgenau ausgefräst und mit dem nun sanierten Kanal erneut verbunden.

Schlauchlining

Vorher – Nachher

VorherNachher
VorherNachher